Lottozahlen der Ziehung vom Mittwoch, 12.08.2009
Lottozahlen der Ziehung vom Mittwoch, 12.08.2009
6 aus 49: 8 15 24 28 37 40
Zusatzzahl: 18
Superzahl: 0
Spiel 77: 3 8 7 5 0 0 3
Super 6: 1 5 2 3 8 1
Alle Angaben ohne Gew
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Besteuerung von Lotto-Gewinnen
Deutschland
In der deutschen Einkommensteuer sind die Spielgewinne keiner Einkunftsart zugeordnet. Die volksmundliche Behauptung, Spielgewinne seien "steuerfrei", ist somit nicht ganz korrekt: Denn steuerfrei können nur Einkünfte sein, die einer Einkunftsart zugeordnet sind. Vielmehr sind Spielgewinne in Deutschland "nicht steuerbar". Dieser steuertheoretische Unterschied hat jedoch kaum praktische Relevanz. Sollten jedoch mit dem gewonnenen Kapital Zinserträge gemacht werden, sind diese steuerpflichtig.
Schweiz
In der Schweiz wird automatisch die Verrechnungssteuer auf Lottogewinne über 50,- CHF abgeführt, die 35 Prozent beträgt und Gewinne dementsprechend stark mindert. Zwischen Gewinnen aus einheimischen und ausländischen Lotterien wird nicht unterschieden. Die Verrechnungssteuer auf Zinsen, Wertschrifterträgen und auch Lottogewinne werden aber vom Steueramt zurückerstattet, gibt man die Gewinne in der Steuererklärung an. Die meisten Schweizer Kantone sowie der Bund betrachten Lottogewinne aber als Einkommen; und deshalb werden (relativ hohe) Einkommenssteuern fällig. Einige Kantone erheben eine eigene Steuer auf Lotteriegewinne, dafür keine Einkommenssteuer. Einige Schweizer Kantone erlauben steuerfreie Beträge in der Größenordnung von 1000 bis 5000 Franken. Relevant für die Steuern sind der Spieltag (nicht der Tag der Gewinnauszahlung) und den Wohnsitz, den man am 31. Dezember des betreffenden Jahres innehat.